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   BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 354/90   

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https://dejure.org/1991,8787
BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 354/90 (https://dejure.org/1991,8787)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1991 - 3 AZR 354/90 (https://dejure.org/1991,8787)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1991 - 3 AZR 354/90 (https://dejure.org/1991,8787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz wegen falscher oder unterlassener Beratung bei der Wahl der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Hinweispflichten und Aufklärungspflichten als Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag - Treu und Glauben (Fürsorgepflicht) - Grundsätze über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.11.1984 - 3 AZR 255/84

    Hinweispflicht bei drohendem Versorgungsschaden

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 354/90
    Falsche und nur scheinbar vollständige oder sonst irreführende Auskünfte verpflichten den Arbeitgeber zum Schadenersatz (ständige Rechtsprechung des Senats, statt aller: BAGE 47, 169 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).

    Eine solche Verpflichtung kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund besonderer Umstände darauf vertrauen darf, der Arbeitgeber werde die Interessen des Arbeitnehmers wahren (BAG Urteil vom 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - AP Nr. 28 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu 2 c der Gründe; BAGE 47, 169, 174 f. = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 10. März 1988 - 3 AZR 420/85 - AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 2 a der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP Nr. 24 zu § 1 BetrAVG).

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 354/90
    Entgegen der Ansicht der Revision sind die Grundsätze über die Beweislastumkehr bei Verletzung der Dokumentationspflicht, wie sie in Arzthaftungsprozessen anerkannt sind (vgl. BGHZ 72, 138 [BGH 15.06.1978 - VI ZR 183/76]), hier nicht anwendbar.
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85

    Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 354/90
    Voraussetzung ist, daß der Arbeitgeber einer ihm aus dem Arbeitsverhältnis obliegenden Hinweisoder Aufklärungspflicht nicht genügt hat (BAG Urteil vom 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu I 3 und II 1 der Gründe).
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 382/89

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 354/90
    Eine solche Verpflichtung kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund besonderer Umstände darauf vertrauen darf, der Arbeitgeber werde die Interessen des Arbeitnehmers wahren (BAG Urteil vom 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - AP Nr. 28 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu 2 c der Gründe; BAGE 47, 169, 174 f. = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 10. März 1988 - 3 AZR 420/85 - AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 2 a der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP Nr. 24 zu § 1 BetrAVG).
  • BAG, 23.05.1989 - 3 AZR 257/88

    Betriebliche Altersversorgung: Belehrung durch den Arbeitgeber bei Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 354/90
    Eine solche Verpflichtung kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund besonderer Umstände darauf vertrauen darf, der Arbeitgeber werde die Interessen des Arbeitnehmers wahren (BAG Urteil vom 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - AP Nr. 28 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu 2 c der Gründe; BAGE 47, 169, 174 f. = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 10. März 1988 - 3 AZR 420/85 - AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 2 a der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP Nr. 24 zu § 1 BetrAVG).
  • BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 612/83

    Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers: Aushändigung der Satzung der VBL,

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 354/90
    Seine Entscheidung hängt überdies oft von individuellen Verhältnissen ab, deren Kenntnis sich der Arbeitgeber nicht zu verschaffen braucht (BAG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Das Landesarbeitsgericht hat auch zu Recht angenommen, daß die Klägerin die Beweislast für die von ihr behauptete falsche Beratung durch die Beklagte trägt (vgl. BAG 9. Juli 1991 - 3 AZR 354/90 - ZTR 1992, 116 ff., zu 1 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 13.11.1997 - 17 Sa 1157/97

    Schadenersatzanspruch wegen entgangener Arbeitslosengeldzahlung; Schuldhafte

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